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1. Mit Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden. Widerspruchslose Annahme unserer Maklerdienste oder Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklerauftrages. Rückfrage auf unser Angebot gilt als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.

2. An Provisionen sind, soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, zu zahlen:
a) bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen,  berechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen, vom Verkäufer und vom Käufer je 4 %
b) erstmalige Begründung von Wohnungseigentum, berechnet von den Gesamtaufwendungen für die Erstellung, vom Erwerber 4 %
c)  Erbbaurecht, vom Grundstückswert berechnet, vom Grundstückseigentümer und Erwerber je 4 %
d) Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks, zahlbar vom Berechtigten 1 %

3. Bei Vermietung und Verpachtung:
a) unabhängig von geringerer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren 2 Monatsmieten
b) bei Vertragsdauer über 5 Jahre von der Vertragssumme, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme 3 %
c) Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer, aus der 5-Jahres-Mietsumme 3 %
Zu den obigen Nettoprovisionen wird zusätzlich die aktuell gültige Umsatzsteuer berechnet.

4. Bei direkten Verhandlungen ist auf uns Bezug zu nehmen und uns ihr Inhalt unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

5. Wir haben Anspruch auf die Provision, wenn infolge unserer Vermittlung, aber auch bereits aufgrund unseres Nachweises, ein Vertrag zustande gekommen ist; Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist sofort fällig bei Rechnungserteilung und zahlbar spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum.

Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigen Gründen gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.

Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss zu späterem Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt.

6. Alle unsere Mitteilungen und Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln; sie dürfen, gleich in welcher Weise, nicht an Dritte gelangen, wozu der Auftraggeber uns gegenüber eine Garantie übernimmt. Im Falle der Zuwiderhandlung hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe der Gesamtprovision des betreffenden Geschäftes verwirkt.

7. Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen 3 Tagen unter Beifügung des Nachweises zur Kenntnis bringen. Im anderen Falle kann er sich auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen. Bei Alleinauftrag ist etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers unbeachtlich.

8. Ist uns der Alleinauftrag erteilt, so hat der Auftraggeber alle ohne unsere Mitwirkung auftretende und zwar ihm auch bereits vorher bekannte Interessenten, an uns zu verweisen. Bei Verstoß hiergegen hat er im Falle eines Vertragsabschlusses die vollen Provisionssätze an uns zu zahlen, also die Verkäufer- und Käuferprovision bzw. Mieter- oder Pächterprovision. Ist ein Alleinauftrag nicht für eine bestimmte Zeit erteilt, so kann er von jeder Partei nach Ablauf eines halben Jahres mit Frist von einem Monat jederzeit schriftlich gekündigt werden.

Mit Beendigung des Alleinauftrages läuft stets ein gewöhnlicher Vermittlungsauftrag weiter, es sei denn, dass dies von vornherein schriftlich ausgeschlossen wurde oder später durch eine schriftliche Erklärung unserer Maklertätigkeit beendet wird.

9. Bei anderweitigem Vertragsabschluss hat der Auftraggeber uns seine Vertragspartei bekannt zu geben. Glaubt der Auftraggeber eine Provision nicht zu schulden, so hat er uns die Gründe im Einzelnem schriftlich darzulegen und zu beweisen. Für Unterlassungsschäden haftet der Auftraggeber.

10. Haben wir zu den verabredeten Bedingungen dem Auftraggeber einen zum Abschluss bereiten Partner zugeführt und macht ersterer von der Abschlussmöglichkeit nicht oder nicht innerhalb von 14 Tagen seit der schriftlich erklärten Abschlussbereitschaft Gebrauch, so steht uns gegen ihn als Ersatz für unsere Aufwendungen ohne Nachweis eine Entschädigung in Höhe unseres vollen Provisionsanspruches zu.

11. Der Autraggeber hat Anspruch auf unsere Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Ebenso haben wir Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist rechtzeitig bekannt zu geben. Ebenso haben wir Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenkosten.

12. Wenn der uns erteilte Auftrag gegenstandslos wird und Auftraggeber uns nicht unverzüglich verständigt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwand. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von Sachverständigen.

13. Kommt anstelle des angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande, so ist die hierfür vorgesehene Provision zu zahlen.

Dasselbe gilt für die Fälle, in denen innerhalb 2-Jahresfristen vom Tag des rechtsverbindlichen Geschäftsabschlusses zwischen den durch uns vermittelten Partner ein weiteres einschlägiges Geschäft zustande kommt. Unser Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der mit dem Geschäft bezweckte wirtschaftliche Erfolg ohne Abschluss eines Vertrages eintritt, z. B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung oder Ausübung eines Vorrechts.

14. Bei Verstoß gegen eine dieser vereinbarten Bedingungen hat der Auftraggeber den vollen Provisionsanspruch (Verkäufer- und Käuferprovision bzw. Mieter-/Pächterprovision) als Vertragsstrafe an uns zu zahlen ohne Nachweis eines Schadens.

15. Wird einer oder werden mehrere der obigen Punkte ungültig, so bleiben die übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt.

16. Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme von vorsätzlichem Handeln, ausgeschlossen.

17. Anderweitige Absprachen werden nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.